von Christoph Engelhardt | Mai 19, 2021 | Tipps
Der richtige Umgang mit dem Versand ist ein ganz wichtiger Erfolgsfaktor beim Online-Handel. Mit den Lieferkosten steht und fällt oft, ob der Kunde am Ball bleibt oder abspringt.
Was so viele Kunden in die Arme von E-Commerce-Riesen wie Amazon oder Otto treibt, sind nicht zuletzt unschlagbare Versandkosten und Lieferzeiten. Kleinere Online-Händler können da meist nicht mithalten – zumindest preislich.
Abbrüche durch (zu hohe) Versandkosten
E-Commerce-Treibende haben natürlich ein Interesse daran, die Kosten für das Kommissionieren oder Zusammenstellen der Ware, für das Verpacken, den Versand und mögliche Retouren so niedrig wie möglich zu halten. Der Online-Kunde möchte möglichst wenig für die Zustellung bezahlen und die Ware bei Nichtgefallen problemlos wieder zurücksenden. Da treffen scheinbar zwei völlig unterschiedliche Welten aufeinander.
Wie eine Studie der Wharton (Business) School der University of Pennsylvania Ende 2013 gezeigt hat, haben damals 61 Prozent der Online-Shopper ihren Weihnachtseinkauf abgebrochen, wenn der Versand etwas gekostet hat. Andererseits waren 30 Prozent der befragten Kunden bereit, sogar etwas mehr auszugeben, wenn der Versand kostenlos war. Das sollte zu denken geben.
Lilibeth Lausin, Marketingmanagerin von Heroic Search mit Sitz in Dallas, Texas, kennt die Wharton-Studie, weist aber darauf hin, dass Europäer und gerade Deutsche meist abbrechen, weil sie einfach abgelenkt werden. Sie wertet das als Zeichen, dass die meisten europäischen E-Tailer ihre Abmelde- und Versandpraktiken schon optimiert haben. Denn offenbar fahren sie gut mit dem Online-Handel.
Lieferkonditionen abstecken
Der Trick besteht für sie darin, einen „immensen Wert zu den günstigsten Kosten“ anzubieten. Sie zitiert dabei aus der „Future of Retails 2016“-Studie der Chicagoer PR- und digitalen Marketingagentur Walker Sands, wonach neun von zehn Kunden sagten, dass die kostenlose Lieferung für sie der oberste Anreiz beim Online-Shoppen sei. Aus dem Grund komme es darauf an, nach Wegen zu suchen, um den Versand kostenlos oder so günstig wie möglich zu machen.
In Deutschland legt Lausin nahe, sich zunächst bei führenden Logistikunternehmen DHL und DB Schenker nach Lieferkonditionen zu erkundigen. Der Landweg ist natürlich meist günstiger als Luftfracht.
Vergleichsplattformen zu Rate ziehen
Lieferdienst-Vergleichsplattformen wie der PAYMILL-Partner Simplelogistik können dabei unterstützen, die günstigste Lösung zu finden. Der deutsche Service richtet sich sowohl an Privat- als auch an Geschäftskunden. Man gibt dort das Absende- und Zielland sowie die Maße und das Gewicht des zu versendenden Pakets ein und klickt dann auf „Berechnen“, um Angebote verschiedener Dienstleister zu erhalten. Auswahlkriterien können dabei nicht nur der Preis, sondern auch die Lieferzeit und die Höhe der Versicherungssumme sein. Beim Paketversand ist auch die Sendungsverfolgung enthalten. Es besteht ferner die Möglichkeit, dass die Ware ohne Empfänger abgestellt oder mit Terminankündigung zugestellt wird. Als Zahlungsmöglichkeiten bietet Simplelogistik zusammen mit PAYMILL unter anderem auch Sofort mit TÜV-zertifizierter und SSL-verschlüsselter Direktanweisung an (siehe „verlässliche Zahlungsdienste“).
Ferner empfiehlt Lausin auch die Nutzung von Multi-Carrier-Plattformen wie ShipStation für den Online-Versand und die Auftragsabwicklung. Die Lösung lässt sich als Add-on mühelos in Shopify integrieren und bietet unter anderem die Möglichkeit, Bestellungen zusammenzuführen und Hunderte von Adressetiketten verschiedener Lieferservices gleichzeitig zu erstellen. Shopify ist mit über 500.000 Händlern und einer Million aktiven Nutzern weltweit die führende Plattform zum Erstellen von Online-Shops.
Verlässliche Zahlungsdienste wählen
Interessanterweise ist der Mietshop-Service noch nicht auf Deutsch verfügbar, obwohl zwei der Gründer des kanadischen Unternehmens in Deutschland geboren und aufgewachsen sind. PAYMILL gehört übrigens zu den Partnern für die Zahlungsabwicklung in Europa, so auch für den Direktzahlungsweisungsservice Sofort.
Der IT-Experte Bruce Wahl hat in einem im PAYMILL Blog erschienenen Technivorz-Beitrag darauf hingewiesen, dass es beim grenzüberschreitenden Online-Handel wichtig ist, sich gegen die wachsenden Betrugsfälle zu wappnen. Es sollten daher keine Bestellungen aufgenommen werden, wenn sich das angegebene PayPal-Konto nicht bestätigen lässt. Kreditkarteninformationen sollten auch immer doppelt überprüft werden.
Außerdem rät Wahl, Informationen einzuholen, in welchen Ländern E-Commerce-Betrug sehr geläufig ist und wie die Behörden mit den Betrügern (englisch: scammers) verfahren. Die Services von Unternehmen wie Kount und Riskified, die sich auf das Monitoring und die Abwehr von Betrügereien im E-Commerce spezialisiert haben, seien zwar nicht günstig, können aber lohnenswert sein, so der IT-Experte.
Fachliche Unterstützung bei Außenhandel
Große Unternehmen haben ihre eigenen Zollagenten, Schiffs- oder Frachtmakler. Für kleinere Online-Händler, die ins Ausland liefern, kann es aber sinnvoll sein, sich an einen solchen Dienstleister zu wenden.
Der Zollagent (englisch: customs broker) hilft zum Beispiel bei der Abwicklung von Zollerklärungen, berät aber meist auch in Logistik- und Außenhandelsfragen. Ein Suchbegriff kann auch Außenhandelsmanagement sein. Solche Dienste handeln bei großen Volumina oft auch günstigere Konditionen aus. Große Online-Häuser haben dafür eine eigene Abteilung.
What would Amazon do (WWAD)?
Das ist derzeit die Frage, die sich viele Online-Händler stellen. Das Modell des neuen Lieferservice Amazon Pantry mit Gratis-Standardversand beim Kauf von vier ausgewählten Artikeln, so das aktuelle Aktionsangebot, würde andere Händler schnell in die Knie zwingen, lohnt sich aber für den Versandriesen, weil es die Markenbekanntschaft und den Marktanteil erhöht. Das gilt auch für Pantry in Verbindung mit Amazon Prime für monatlich 7,99 Euro, in dem auch andere Dienste wie kostenloses oder vergünstigtes Prime Video, Prime Music und Premiumversand enthalten sind.
Zudem setzt Amazon darauf, dass Lieferkonditionen an bestimmte Bedingungen wie die Prime-Mitgliedschaft oder an ein bestimmtes Umsatzvolumen geknüpft sind. Waren ab einem Bestellwert von 29 Euro werden laut Amazon beim Standardversand in der Regel kostenlos versandt.
Unternehmensgründung in Hong Kong
Wer dauerhaft erfolgreich mit einem Onlineshop sein will, der denkt über Kurz oder Lang darüber nach, ob er seine Produkte eventuell in einem anderen Land produzieren lassen sollte. Gerade vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung der Volksrepublik China für den deutschen Außenhandel, ist eine Unternehmensgründung in Hong Kong für Unternehmen mit Lieferwegen aus der oder in die VR China von Interesse.
Für Hong Kong sprechen in diesem Zusammenhang einige Argumente:
- Räumliche Nähe zur VR China, zu deren Territorium Hong Kong gehört
- Die noch heute fortbestehenden Prägungen durch die koloniale Geschichte Hong Kongs, die es erleichtert die kulturellen Unterschiede zwischen Europa und der VR China zu überbrücken
- Der Status Hong Kongs als Sonderverwaltungszone erleichtert so manchen Behördengang
All diese Argumente sind, bei entsprechender Ausrichtung des eigenen Unternehmens – z.B. wenn man seine Produkte in der VR China herstellen will – gute Gründe. Durch die Herstellung eigener Produkte (in der VR China) können Kosten gespart und damit die Margen erhöht werden. Außerdem kann man durch das Einführen größerer Mengen des Produktes die Versandkosten pro Einheit drücken, was wieder die Margen erhöht. Wenn man die gekauften Produkte dann einem Fullfilmentprovider in Deutschland übergibt, kann man wiederum die langen Lieferzeiten dramatisch verkürzen und so die Kundenzufriedenheit steigern.
Versand ab wann kostenlos?
Auch viele kleinere Online-Shops haben verstanden, dass der kostenfreie Versand bei einem Warenwert von 30 bis 60 Euro zu verschmerzen ist, weil sie die Kosten dadurch kompensieren, dass ihnen die Kundschaft nicht abspringt. Lausin erwähnt in dem Zusammenhang den Lebensmittellieferservice Get Grocery, der in Deutschland, Österreich, Frankreich und den Niederlanden bei einem Warenwert ab 49 Euro kostenlos versendet.
Viele Online-Modehäuser wie About You bieten sogar generell einen kostenlosen Versand und Rückversand an, preisen das aber ein. Denn die eingangs genannte Wharton-Studie mag zwar nicht eins zu eins auf Deutschland übertragbar sein, aber dennoch ist davon auszugehen, dass auch hier viele Konsumenten lieber etwas mehr ausgeben, wenn der Versand auch bei kurzen Lieferzeiten möglichst kostenfrei ist.
Kundenärger bei Nichtzustellbarkeit vermeiden
Bei der Wahl des Logistikunternehmens ist übrigens darauf zu achten, was mit Lieferungen geschehen soll, wenn der Empfänger nicht zu Hause ist. Das gilt natürlich besonders für Lebensmittel.
Manche Paketdienste legen die Lieferung in Mehrfamilienhäusern nach vorheriger Absprache direkt vor der Tür ab oder vertrauen sie Nachbarn an, andere haben die strikte Politik, dass die Ware bei Nichtzustellung in einem nahegelegenen Paketshop oder in der Zentrale abgegebenen werden muss.
Wenn die zentrale Stelle wie bei manchen Zustelldiensten weit weg ist, werden die Kunden nur unnötig verärgert. Paketshops wie die von DHL, Hermes, GLS, DPD und UPS sollten aus demselben Grund auch möglichst in der Nähe des Kunden liegen und ohne große Anfahrwege erreichbar sein.
Das Abstellen vor der Tür oder das Abgeben in einer Paketstation ist immer eine Gratwanderung zwischen flexibler und diebstahlsicherer Zustellung. Daher kann es auch sinnvoll sein, den Kunden die Möglichkeit anzubieten, selbst zu entscheiden, was mit der Lieferung bei Nichtzustellbarkeit geschehen soll. Bei manchen Online-Versandhäusern kann man zum Beispiel einen oder mehrere Nachbarn als vorübergehende Lieferadresse angeben.
von Christoph Engelhardt | Okt 10, 2018 | Conference, Pressemitteilung
Die E-Commerce Berlin Expo findet zum vierten Mal am 19. Februar 2019 im STATION Berlin statt. Türen öffnen um 10 Uhr und schließen um 18 Uhr. Die jährliche Veranstaltung ist eine der führenden Events im E-commerce Raum Berlins mit vergangenen Teilnehmern wie Google, Otto Group und Alibaba Group. Im vergangenen September haben mehr als 250 Speaker ihre Präsentationen für den Call For Papers Contest der E-commerce Berlin Expo 2019 eingereicht. Nun dürfen Sie wählen und entscheiden, wer am 20. Februar 2019 im STATION auf der Bühne stehen soll.
Zum vierten Mal kehrt die Expo in Deutschlands Hauptstadt zurück. Dieses Mal werden 150 Aussteller und 40 Speaker vertreten sein, erwartet werden mehr als 5000 Besucher. Auf 4 Bühnen werden Speaker die aktuellsten Trends und Innovationen des E-commerce Sektors präsentieren.
Der Call For Papers Contest erlaubt es dem Publikum selbst zu bestimmen, welche Themen und Speaker sie sehen möchten. In den vergangenen Monaten wurden mehr als 250 Präsentationsvorschläge in 8 verschiedenen Kategorien eingereicht. Unter den Kategorien sind Website Conversion Rate, Marketing in E-commerce, E-logistics, International Expansion, E-payments, Online Store Case Study, IT for E-commerce und New Developments in E-commerce.
Bis Sonntag, den 21. Oktober 2018, kann die Öffentlichkeit eine Stimme pro Kategorie abgeben, um letztendlich die Gewinner zu wählen. Speaker mit der höchsten Anzahl von Stimmen, gewinnen einen Platz in der E-commerce Berlin Expo 2019 Agenda. “Wir sind überwältigt, dass so viele Unternehmen sich beworben haben. Das zeigt uns, dass unsere Veranstaltung in die richtige Richtung geht. Unser Kurs war von Anfang an darauf ausgerichtet, eine Veranstaltung für Onlineshopvertreter zu organisieren. Eine Veranstaltung, die es ermöglicht, Problemfelder und Lösungen mit der Community zu teilen. Das unsere
Zuschauer/Besucher die Agenda mitgestalten können, ist für uns von höchster Relevanz. Da das eCommerce-Business eine ständiges Wechselbad der Gefühle ist, fühlen wir, dass unser Call for Papers Wettbewerb die perfekte Plattform darstellt, um den gegenseitigen Austausch zu fördern.” – Lucas Zarna, Director of Sales der E-commere Berlin Expo.
Stimme hier ab (Das Abstimmen ist gebührenfrei. Ein Facebook Account ist erforderlich)
Die Veranstaltung ist seit ihrer ersten Ausgabe im Jahr 2016 zur größten E-commerce Veranstaltung Berlins gewachsen. Die Expo bietet eine exzellente Bühne für Fachleute der Branche, um die neusten Trends der E-commerce Welt zu teilen. Weitere Infos findest du unter E-Commerce Berlin Expo 2019. Für weitere Fragen wenden Sie sich an PR-Manager, Charlene Pham.
von Christoph Engelhardt | Jan 29, 2018 | News
Im neuen Jahr müssen sich die Betreiber von Online-Shops auf einige Änderungen und Herausforderungen gefasst machen. Man denke nur an die kommende Datenschutzgrundverordnung. Aber es gibt auch neue Entwicklungen, und diese bieten innovative Chancen im E-Commerce.
Man mag vom Bitcoin halten, was man will, aber spätestens als er Anfang Dezember 2017 die Kurs-Hürde von 10.000 Euro nahm, ist allen klargeworden, dass künftig immer mehr mit Kryptowährungen wie dieser zu rechnen ist. Der Schlusskurs von 14.303 Euro am 7. Dezember war ziemlich genau das 20-fache des Vorjahres. Ethereum auf Platz 2 hat auf kleinerem Niveau einen ähnlich steilen Kursanstieg hingelegt. Derweil schießen die Kryptowährungen getrieben durch die Blockchain-Technologie wie Pilze aus dem Boden. Und mit Goldman Sachs als prominentestem Beispiel steigen auch immer mehr institutionelle Anleger ein.
Online-Händler können sich dem Trend verweigern, ihn aber auch als Chance sehen. Berlin ist zwar „arm, aber sexy“, entwickelt sich zudem allerdings auch zu einem Mekka für viele neue Technologien. Im Bitcoinkiez.de ist schon eine große Zahl von Geschäften, Restaurants, Bars und Heilpraxen aufgeführt, in denen man mit Bitcoin bezahlen kann. 2018 werden die stationären Annahmestellen für Bitcoin und Co. zahlenmäßig sicherlich stark zunehmen und somit den Druck auf E-Commerce-Betreibende erhöhen.
Mehr Auswahl bei den Zahlungsverfahren
Real-Time Payment (Echtzeit-Bezahlung) wird mit Blockchain-Technologie und Kryptowährungen wie Bitcoin langsam Realität. Kreditkartenorganisationen, allen voran VISA, bereiten sich schon darauf vor und suchen nach Antworten, den Kunden und Online-Händlern sichere und blitzschnelle Transaktionen zu ermöglichen. Während Zahlungen normalerweise erst nach ein oder zwei Tagen auf dem Konto eingehen, erfolgen sie über die Blockchain buchstäblich so schnell wie das Licht oder wie es die Netze hergeben. Das ist nur ein Beispiel, wie die Auswahl der Online-Bezahlmethoden steigt.
PAYMILL, ein Münchner Zahlungsdienstleister, hat 2017 als einen der Meilensteine im Jahreskalender das Direktüberweisungsverfahren SOFORT der Klarna Group ins Portfolio aufgenommen. Dieses verhält sich wie eine Art Vorkasse, ist aber deutlich schneller und mit einem PIN-TAN-Generierungsverfahren auch sicherer. Die Kundendaten werden nicht an die Händler oder an PAYMILL weitergegeben, sondern verbleiben bei SOFORT.
Alternative Zahlungsmittel wie diese werden Prognosen zufolge bis zu 50 Prozent der Zahlungsmittel ausmachen, berichtet die PAYMILL-Marketingleiterin Lena Seydaack in einem Blog-Beitrag über die beliebtesten Online-Zahlungsarten. Diese sind der Reihe nach Kauf auf Rechnung, Kreditkarte, SEPA-Lastschrift und PayPal. Bis auf ersteres deckt PAYMILL für Online-Händler alle Zahlungsarten ab und kann mit Klik & Pay der Schweizer Muttergesellschaft CYBERservices SA auch ein weiteres Zahlungsverfahren anbieten.
Die neue Datenschutzgrundverordnung
Ein Thema, das den Online-Handel seit Monaten beschäftigt, ist die neue EU-Datenschutzgrundverordnung, die schon seit Mai 2016 offiziell in Kraft ist, jedoch erst am 25. Mai 2018 bindend wird. Die kurz DSGVO oder englisch GDPR genannte Verordnung sieht nämlich den verstärkten Schutz persönlicher Daten vor und bringt bestimmte Einschränkungen für das Online-Marketing mit sich. Wie der Fachanwalt Dr. Frank Remmertz in einem Beitrag zur DSGVO schreibt, mache es die Verordnung nicht mehr so einfach, Werbebotschaften auf eine Einwilligung zu stützen. Außerdem sollten sich die Unternehmen auf eine deutliche Ausweitung der Rechte der Betroffenen (Kunden etwa) in Bezug auf Auskünfte vorbereiten.
Voice-Einkäufe und Messenger-Apps im Kommen
Sprachassistenten wie Apples Siri, Amazons Alexa und Echo oder Microsofts Cortana werden immer beliebter und auch zunehmend für Einkäufe verwendet. Laut einer aktuellen Salesforce-Studie mit Befragung von 2.000 Erwachsenen in den USA haben 40 Prozent der zwischen 1980 und 2000 geborenen Millennials oder Generation Y vor dem Shoppen schon mal einen Sprachassistenten benutzt. Die deutsche TV-Werbung für Amazon Echo ist daher alles andere als Zukunftsmusik und bei jungen Leuten durchaus schon Realität.
In der Werbeansprache werden neben On-Site Live-Chats sogenannte Instant Messenger wie WhatsApp, der Facebook Messenger, Twitter und Co. künftig eine größere Rolle spielen. Während Werbebotschaften per E-Mail meist schnell weggeklickt oder nur überflogen werden, werden Nachrichten, die über einen solchen Messenger hereinkommen, in der Regel aufmerksamer gelesen. Wenn sich Kunden einverstanden erklären, Informationen über Produkte und Services per Messenger zu erhalten, sind sie meist auch mehr mit der jeweiligen Marke verbunden, außerdem ist die Art der Werbung noch relativ neu und exklusiv, argumentiert Adam Barsby im Blog von Xanthos, britischer Spezialist für Digital Marketing.
Chatbots kommen auf den Punkt
Chatbots sind textbasierte Dialogsysteme und entwickeln sich mit steigender Rechnerleistung immer mehr zu virtuellen persönlichen Assistenten, mitunter auch schon mit Unterstützung durch künstliche Intelligenz (KI oder AI). Diese werden zukünftig immer öfter für Kundenanfragen eingesetzt. Wie Xantos-Blogger Barsby schreibt, sei es durchaus von Vorteil in der Kundenansprache, wenn diese Bots ganz transparent als solche zu erkennen sind und nicht vorgeben, ein Mensch zu sein. Datenbank-gestützt geben sie meist klare Antworten und halten die Konversation knapp und bündig.
Junge Leute offener für Personalisierung
Personalisierung und Automatisierung der Kundenansprache werden immer häufiger eingesetzt und zielen vor allem auf jüngere Verbraucher der Generationen Y und Z (der um oder nach 2000 Geborenen), die sich offener dafür zeigen. Über ein Drittel der sogenannten Millennials haben in der Salesforce-Umfrage angegeben, dass Produktempfehlungen und Werbebilder ihnen beim Einkauf in Ladengeschäften oder online hilfreich erscheinen. Retailer, die in der einen oder anderen Form KI oder Automation für die „smarte“ Kundenansprache einsetzen, werden zumindest bei der jüngeren Zielgruppe Erfolg haben.
E-Commerce wird zum Omnichannel-Commerce
Die Deutschen sind Europameister im Online-Einkauf. Aber so wie in anderen Ländern werden E-Commerce und der stationäre „Offline-Handel“ immer mehr zusammenwachsen. Dabei geht der Trend auch immer mehr zu M-Commerce, dem Mobile Commerce unter dem Einsatz drahtloser Verbindungen und der Einbindung mobiler Endgeräte der Verbraucher. Einige Ladengeschäfte sind auch schon dazu übergegangen, die Kunden über Beacons (kleine Bluetooth-Sender) gezielt anzusprechen.
Abo-Lieferservices schießen wie Pilze aus dem Boden
Die nach Besuchern Größten von ihnen sind Ipsy, Blue Apron, Dollar Shave Club und Home Chef (in Deutschland über Amazon vertrieben). Gemeint sind Lieferservices, die ihre Kunden per Abo an sich binden. Einem Forbes-Beitrag von Richard Kestenbaum zufolge kamen solche Unternehmen im April 2017 auf 37 Millionen Kunden, ein steiler Zuwachs von 800 Prozent im Vergleich zu 2014. Mehr und mehr schwappt der Trend über den großen Teich auch nach Europa und Deutschland. Kosmetika und Lebensmittel machen mit 35 und 33 Prozent laut Hitwise den Löwenanteil bei der Nutzung solcher Lieferservices aus. Auf Platz 3 und 4 folgen Kleidung und Lifestyle-Produkte. Tierbedarf und Kinder-Artikel bilden mit nur jeweils etwa 2 Prozent das Schlusslicht.
Hitwise hat auch untersucht, wer von den 5,7 Millionen Abo-Box-Nutzern in den USA auf solche Lieferservices anspringt: Besonders affin zeigt sich die späte Generation X (die 1960 bis 1980 Geborenen), Amerikaner mit College-Anschluss, Liberale und Frauen (anteilig 61 Prozent) sowie Haushalte mit einem Einkommen von über 100.000 Dollar.
von Christoph Engelhardt | Dez 31, 2017 | Tipps
Beim Aufbau eines eigenen Online-Handels gibt es mit Blick auf die Webseite und Einrichtung der Bezahlverfahren bestimmte gesetzliche Vorgaben und Verhaltensregeln, die zu beachten sind. Erfahren Sie hier, wie Sie Ihren E-Commerce-Auftritt Compliance-seitig absichern.
Jedes erfolgreiche Unternehmen fußt heute auf Governance und Compliance. Gemeint ist die Unternehmensführung mit klar definierten Richtlinien, ein wirksames Risikomanagement inklusive Risikoanalyse und ein Werk von internen oder externen, auch rechtlich verbindlichen Regeln oder Normen für die Bereitstellung von Informationen – eben Compliances genannt.
Compliance-Sicherheit schaffen
Wenn Sie ein E-Commerce-Geschäft starten wollen, müssen Sie vor allem auf Compliance achten. Das gilt besonders für die Bezahlabwicklung und die Einrichtung der von Ihnen geplanten Payment-Verfahren, seien es Kreditkarte, SEPA-Lastschrift oder das vom Münchner Zahlungsdienstleister PAYMILL angebotene Sofort mit Direktanweisung. Dazu benötigen Sie zunächst ein Händlerkonto bei einem Payment Service Provider wie PAYMILL oder einer Akzeptanzbank. Um so einen Händler-Account zu erhalten, müssen Sie belegen, dass Ihr Online-Auftritt den Compliance-Anforderungen entspricht. Die Erfüllung dieser Kriterien gewährleistet, dass Ihr Online-Handel rechtlich abgesichert ist und außerdem die Interessen und Rechte der Verbraucher gewahrt werden. Nur so können Sie Ihre Kunden langfristig an sich binden.
Anforderungen der Zahlungsdienste
Wenn Sie als Online-Händler für Ihre Kunden einen Zahlungsdienst in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie zunächst einen Vertrag mit einer Akzeptanzbank abschließen, dies übernimmt zum Beispiel Ihr Payment Service Provider. Dazu und darüber hinaus müssen Sie eine Reihe von Anforderungen erfüllen und Informationen bereithalten, um von der Bank akzeptiert zu werden. Diese Informationen können bei der Registrierung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt erforderlich sein.
Dazu gehören alle Geschäftsdaten einschließlich Handelsregisternummer, Adresse, Telefonnummer und Land des Antragstellers ebenso wie persönliche Daten zu den Mitgliedern des jeweiligen Unternehmens, wie Zeichnungsberechtigte und maßgebliche Anteilseigner. Hinzu kommen natürlich alle relevanten Kontodaten einschließlich Kontonummer, Bankname, SWIFT- oder BIC-Code.
„Der Prozess der Identifizierung und Überprüfung ist für regulierte Finanzinstitute obligatorisch. In einigen Fällen und in Abhängigkeit von den Umständen kann die Nichtbeachtung der angeforderten Informationen und/oder Dokumente die Ablehnung Ihres Händler-Antrags oder die Schließung Ihres bereits offenen Kontos verursachen“, betont Marie-Hélène Georges Managing Director bei PAYMILL, dem Tochter-Unternehmen der CYBERservices Group.
EU-weit gültige Verbraucherrechte
Die Rechte der Kunden gelten EU-weit und können unter europa.eu in allen Sprachen des europäischen Staatenverbundes nachgelesen werden. Dabei werden folgende fünf Punkte unterschieden:
- Vertragsinformationen: Dazu gehören die wesentlichen Eigenschaften des Produkts, der Gesamtpreis inklusive Steuern und Gebühren, (gegebenenfalls) die Liefer- und andere Zusatzkosten, die Modalitäten bezüglich Zahlung, Lieferung und Leistung, der Händlername beziehungsweise die Händleridentität samt Anschrift und Telefonnummer sowie (gegebenenfalls) die Vertragslaufzeit und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs). Für den Online-, Telefon-, Versandkatalog- oder Haustürverkauf gelten unter anderem ein Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen und der Grundsatz, dass der Kunde keine Liefer- und Zusatzkosten bezahlen muss, über die er nicht vorher informiert wurde. Wenn zutreffend, muss der Händler neben seiner rechtlichen Identität auch den Berufsverband angeben, dem er angehört. Die Handelsregisternummer des Händlers darf natürlich auch nicht fehlen. Der Kunde muss ferner auch darüber informiert werden, wie seine persönlichen Daten gesammelt und verarbeitet werden und welche Rechte der Kunde bezüglich der Löschung der Daten hat.
- Preisbildung und Zahlungen: Der Kunde muss, wie gesagt, über den Gesamtpreis inklusive Steuern, Zusatzkosten und Gebühren informiert werden. Preisaufschläge bei der Verwendung von Kreditkarten etwa dürfen nicht höher sein als die tatsächlichen Kosten, die für den Händler anfallen. In manchen Ländern sind solche Zusatz-Entgelte sogar gänzlich verboten. Der Händler darf dem Kunden auch keine Kosten für Dienste „aufdrücken“: Ein bereits angekreuztes Kästchen, das nicht deaktiviert werden kann, gilt nicht als Zustimmung, weshalb der Kunde in dem Fall Anspruch auf Rückerstattung hat. Eine Preisdiskriminierung aufgrund von Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz des Kunden ist ebenfalls nicht zulässig.
- Mehrwertsteuer: Die Umsatz- oder Mehrwertsteuer (MwSt.) fällt innerhalb der EU nur einmal und nur in dem Land an, in dem der Kauf getätigt wurde. Für den Online-Kauf in einem anderen EU-Land können Sonderregeln gelten. Übersteigt der Online-Handel in ein anderes EU-Land eine gewisse Umsatzschwelle, gilt die Mehrwertsteuer des Bestimmungslandes. Die jeweiligen VAT Thresholds liegen je nach EU-Land meist bei 35.000 Euro (z.B. Frankreich, Italien, Griechenland, u.a.), in Deutschland dagegen sind es 100.000 Euro. Ausnahmen gelten für Autos sowie für Telekommunikations-, Rundfunk- und elektronische Dienste, denn dabei fällt die MwSt. aus dem jeweiligen Wohnsitzland an.
- Versand und Lieferung: Zu den Lieferkosten siehe Punkt 1 und 2. Bei beschädigter Ware haftet der Händler für alle Schäden. Bei Lieferverzug nach mehr als 30 Tagen oder über die vereinbarte Lieferfrist hinaus muss der Kunde den Händler erinnern und eine zusätzliche, angemessene Lieferfrist setzen, bevor er sein Anrecht auf Kündigung und Erstattung des Kaufpreises geltend machen kann.
- Gewährleistung und Rücksendungen: Sollte die Ware mangelhaft sein oder nicht der Werbung entsprechen, muss der Händler laut EU-Recht die Ware nachbessern, ersetzen, den Kaufpreis mindern oder erstatten. Beim Online-, Telefon- oder Haustürverkauf hat der Kunde das Recht, den Kauf oder die Bestellung der Ware binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Ausgenommen sind unter anderem Flugtickets, Fahrkarten, Hotelreservierungen, Buchungen von Mietautos, regelmäßig zugestellte Waren (z.B. Getränkelieferungen), maßgefertigte Waren, versiegelte Ton- und Bildträger sowie Software-Programme und digitale Online-Inhalte nach Download-Start. Für den Rücktritt vom Kaufvertrag gilt, dass Händler dem Kunden ein Muster-Widerrufsformular (siehe Richtlinien) zur Verfügung stellen und über etwaige Rücksendekosten informieren müssen. Der Kunde muss im Gegenzug die ungebrauchte Ware innerhalb von 14 Tagen zurücksenden und hat dann das Recht auf eine Erstattungsfrist von ebenfalls 14 Tagen.
Fazit und Rat zu anwaltlicher Unterstützung
Die hier beschriebenen Compliance-Anforderungen bezüglich der Verbraucherrechte und Geschäftsbedingungen sind eine wertvolle Basis für den Aufbau Ihres Online-Handels. Damit schützen Sie nicht nur Ihr junges E-Commerce-Geschäft, sondern schaffen auch die Grundlage dafür, Ihre Kunden bestmöglich abzusichern.
Um die Kunden langfristig an Ihr Geschäft zu binden, sollten Sie darum stets transparent und offen kommunizieren, was Lieferbedingungen und Zahlungsmodalitäten angeht und welche Versand- oder sonstigen Zusatzkosten auf sie zukommen. Damit Sie ganz auf der sicheren Seite sind, hält es PAYMILL Managing Director Marie-Hélène Georges für ratsam, „sich die Unterstützung eines Anwalts zu suchen, um Ihre Geschäftsbedingungen und Datenschutzerklärungen zu entwerfen“.
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