Intelligente Reiseaccessoires für GründerInnen

Intelligente Reiseaccessoires für GründerInnen

Wer immer unterwegs ist und dabei dauerhaft erreichbar sein muss, muss seinen Lebensalltag so smart und effizient gestalten wie nur möglich. Wir haben untersucht, welche Komponenten für einen Produkteinkauf essentiell sind und welche smarten Helfer derzeit mit genau diesen Lösungen den Markt erobern.

Worauf besonders junge GründerInnen beim Produkteinkauf achten, kann man unter anderem am Wandel des e-Commerce Marktes hin zum Virtual Commerce (V-commerce) sehen. V-commerce oder auch Digitally Native Vertical Brand (DNVB) Unternehmen sind genau die, die ihren Kunden zeitsparendes Onlineshopping gewährleisten und zusätzlich ein luxuriöses aber erschwingliches Lifestyle Produkt schaffen, welches emotional und Content geladen ist. Die big Player sind derzeit Marken wie Caspar, Warby Parker und Horizn Studios. Sie alle setzen auf starke Markenbildung und umgehen dabei den ‘Mittelmann’. So entsteht zwischen Bestellung und Lieferung eine Zeitspanne von wenigen Stunden und ein ‘dabei sein’ Gefühl, dank sehr guter Social Media Kommunikation.

Deutschlandweit erobern Horizn Studios mit ihrem smarten Cabin Trolley den V-commerce Markt als DNVB Unternehmen. Das Angebot trifft einen Nerv – in erster Linie, den der „urbanen Nomaden“, des ‘Worcantioners’ und des Entrepreneurs, die trendbewusst unterwegs sein wollen und idealerweise ihre Smartphones währenddessen aufladen wollen. Mit dem Sympathiebonus des frischen Players bietet Horizn Studios seiner kosmopolitischen Zielgruppe eine Lifestylelösung, die sich vom Wettbewerb alleinstellend unterscheidet. Die Ansprache erfolgt, den Mediengewohnheiten der ‘jungen, kreativen’ entsprechend, über soziale Kanäle, vor allem Facebook und Instagram, eingekaufte Opinion Leader beglaubigen die Authentizität.

Der Bestseller ist der Cabin – Trolley: der Lifestyle Koffer vereint hochwertiges Design mit modernster Technologie. Ein Smart Travel Produkt mit vielen nützlichen Features. Der Koffer verfügt über ein integriertes Ladegerät und wird so zur rollenden Powerbank. Über zwei USB-Anschlüsse können Reisende ihr Smartphone oder Tablet einfach und unkompliziert am Koffer aufladen. Zudem macht der smarte Rollkoffer Schluss mit verlorenem Gepäck. Über ein GPS-Tracking System ist der Aufenthalt des Gepäckstücks via App jederzeit nachvolllziehbar. Zudem kann der Aufenthaltsradius des Gepäckstücks festgelegt werden. Sobald der Reisende sich vom Koffer entfernt, wird sofort via App Alarm ausgelöst.

Zudem haben Horizn Studios bereits 2018 zwei weitere Produkte auf den Markt gebracht. Passend zum Cabin – Trolley sind nun auch der urbane Backpack und der Horizn Travel Hoodie erhältlich. Nachhaltige Performance Materialien treffen hier auf minimalistisches Design. Der Gion-Rucksack ist nicht nur für alle Herausforderungen im City Alltag, sondern auch für den modernen Reisenden designed und entwickelt. Dabei wird er vollständig aus veganen HighTech Materialien hergestellt. Besonders die Produktionsweise der Materialien sehr besonders, denn dieser wird aus recyceltem Kaffeesatz produziert. Materialien aus  Kaffeesatz sind zum einen nachhaltig aber zum anderen auch wasserabweisend und Geruchsresistent.

Ist das der erste Schritt in Richtung veganer Tech-Koffer?

Wie Startup-Gründer ihre Finanzen organisieren können

Wie Startup-Gründer ihre Finanzen organisieren können

Vor einiger Zeit fragte ich Lukas von meinefinanziellefreiheit.com, ob Startup-Gründer ihre Finanzen anders organisieren sollten, als „normale“ Angestellte. Lukas verfasste daraufhin folgenden Gastartikel. Der klassische Weg zur finanziellen Freiheit startet ja typischerweise aus einer unselbständigen Tätigkeit heraus und ist oft durch den Wunsch geprägt aus dem Hamsterrad zu entkommen. Startup-Gründer haben eine andere Ausgangssituation und andere Motivationen, es liegt daher nahe auch das Finanzsetup ein wenig zu justieren, könnte man argumentieren. Ob dies tatsächlich der Fall ist und wo ggf. Anpassungen erforderlich sind, beschreibt der heutige Artikel. Ich freue mich sehr, dass dieser Artikel in Kooperation mit startup-berlin.com entstanden ist und damit auch auf dem Netzwerk der Berliner Startup-Szene erscheint!

Schon in einigen vorherigen Artikeln habe ich das MFF Kontomodell und das entsprechende Finanzsetup für die finanzielle Freiheit zusammengestellt. Zur Übersicht und Wiederholung für all jene, die nicht alle Artikel gelesen haben, seien die wesentlichen Punkte genannt:

Dem Grunde nach ist das MFF Kontomodell und Finanzsetup auch für Startup-Gründer bestens geeignet. Aus meiner Sicht ergibt sich aber in fünf Aspekten der Bedarf für Anpassungen bzw. Ergänzungen. So kann nämlich der spezifischen Chancen- und Risiken-Situation im Gründungsfall Rechnung getragen werden.

1) Strikte Trennung der Startup-Aktivitäten von den privaten Finanzen

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Die Gründung des Startups mag schleichend erfolgen und sich aus der privaten Sphäre heraus entwickeln. Dies kann so beabsichtigt sein – siehe meinen Artikel zum 4-Stunden-Startup – oder auch zufällig passieren.

In jedem Fall ist aber die strikte Trennung der Startup-Aktivitäten von den privaten Finanzen zu empfehlen. Einerseits muss es die oberste Maxime sein, das Privatvermögen vom Schicksal des Startups zu trennen, kann dieses doch (Stichwort fail fast) auch rasch in der Pleite enden. Andererseits wird nur durch die Trennung der beiden Sphären die volle Cash-Flow-Wahrheit hergestellt. Sowohl im Privaten, wie auch beim Startup sind Geldein- und -ausgänge dann klar abgegrenzt. Dies ist ein Wert an sich, werden doch so Quersubventionen vermieden und es wird ein ggf. schwaches Geschäftsmodell rigoros offengelegt.

Um diese strikte Trennung herzustellen, empfehlen sich eine Reihe von Vorkehrungen. Die beste und eleganteste Lösung ist sicher das Start-Up in die Hülle einer GmbH zu packen. Dadurch wird nicht nur eine eigene juristische Person geschaffen, sondern auch ein etwaiger Rückgriff auf den/die Gründer gänzlich ausgeschlossen. Wenn die Gründung einer GmbH (noch) nicht erfolgt, empfiehlt sich jedenfalls die Trennung von Geschäfts- und Privatkonto. Das oben zusammengefasste MFF Kontomodell kann dann für die privaten Finanzen angewendet werden.

2) Notfallfonds

Im MFF Kontomodell ist der Notfallfonds fix vorgesehen. Sinn und Zweck des Notfallfonds ist, unvorhergesehene Ausgaben abzudecken, die bei Nicht-Bezahlung zu erheblichem Nachteil führen. Dabei kann es sich um alle möglichen Schicksalsschläge und Notsituationen handeln. Z.B. plötzlicher Jobverlust in Folge Insolvenz des Arbeitgebers, langer Krankenstand in Folge eines Sportunfalls, teure Getriebereparatur am eigenen Auto das zum Pendeln erforderlich ist, Sturmschaden am Dach des Eigenheims, etc. All diesen Ereignissen ist gemeinsam, dass sie a) unerwartet und nicht planbar sind, b) einen hohen negativen Einfluss auf unsere Finanzen haben und c) doch mit geringer Wahrscheinlichkeit eintreten.

Der Notfallfonds stellt also letztlich einen Puffer für Unvorhergesehenes dar, und soll so Vorsorge gegen Risiken treffen bzw. diese Risiken in Form von Cash-Flow-Belastungen ausgleichen. Startup-Gründer sind, wie schon zuvor erwähnt, einem besonderen Risiko ausgesetzt, nämlich, dass das Startup sich doch nicht zur disruptiven Cash-Cow bzw. dem nächsten Uber entwickelt, sondern kläglich scheitert. Die Konsequenz kann längere finanzielle Dürre für den Gründer bedeuten, bis die wirren der disruptiven Bauchlandung verkraftet sind. Typischerweise empfehle ich das Dreifache der monatlichen Ausgaben als Notfallfonds. Startup-Gründern würde ich eine Verdopplung des Notfallfonds empfehlen, also 6 Monate aus den Mitteln des Notfallfonds überbrücken zu können. Dies soll insb. der Tatsache Rechnung tragen, dass early stage Startups viel riskanter sind, als typische Angestelltenverhältnisse.

3) Private Finanzplanung

Startup-Gründer sind gewohnt einen (mehr oder weniger realistischen) Business Case für ihre Venture aufzustellen. Zwischen Finanzierungsrunden ist eine wichtige Kennzahl stets, wie lange das Geld noch reicht. Genau diese Analyse empfehle ich auch den Gründern für ihren privaten Bereich! Gerade Gründer, die aus einem Angestelltenverhältnis kommen und ihr eigenes early state Startup gründen, werden nicht auf ein üppiges Gehalt + fringe benefits ansprechen können. Vielmehr ist es durchaus wahrscheinlich, dass sich der/die Gründer mit einem bescheidenen Gehalt zufrieden geben müssen. Entsprechend muss sonnenklar sein, wie lange das private Budget ausreicht, um die Gründung des Startups voranzutreiben.

Eine entsprechende private Finanzplanung erlaubt die Cash-Flow-Belastung durch die laufenden Lebenskosten abzuschätzen und so vorauszuplanen, wie lange der Gründer ggf. auch ohne Erfolg und damit einhergehenden Gehaltserhöhungen auskommen kann. Richtigerweise kann man für den Fall, dass sich der Gründer kein angemessenes Gehalt bezahlt auch davon ausgehen, dass er auf Umwegen dem Startup Eigenkapital aus der eigenen Tasche zuführt…

4) Für persönliche Risiken Vorsorge leisten

Wie bereits erwähnt, geht der Startup-Gründer zuweilen ein großes berufliches und finanzielles Risiko ein. In „finance speak“ übersetzt könnte man auch sagen, dass die Cashflows aus dem Startup sehr unsicher bzw. riskant sind. Es leuchtet daher ein, dass zusätzliche Risiken für den privaten Bereich möglichst ausgeschlossen werden sollen. Es soll nicht zu einer zusätzlichen Risikoerhöhung kommen.
Daher rate ich dringend dazu an, sämtliche unwahrscheinlichen, aber besonders gravierenden Risiken entsprechend durch Versicherungen abzudecken. Jedenfalls erscheinen mir eine umfassende Krankenversicherung sowie eine Berufsunfähigkeitsversicherung als angebracht. Sicher ist hier auch ein Beratungsgespräch mit einem unabhängigen Versicherungsexperten gut investierte Zeit!

5) Investments

Wie bereits seit einem Artikel zum Thema Asset Allocation vor rund 1 1/2 Jahren bekannt ist, verfolge ich einen sehr pragmatischen Ansatz zu diesem Thema. Von komplizierten Aufteilungen auf zig verschiedene Asset-Klassen halte ich wenig, auch nehme ich Abstand vor häufigem Rebalancing, da das für den Hausgebrauch meines Erachtens nicht praktikabel ist.

Wichtig für Startup-Gründer ist allerdings, dass das im Startup gebundene Eigenkapital sowie etwaige nachrangige Gesellschafterdarlehen in der Asset Allocation als „risky assets“ berücksichtigt werden müssen. Das mag offensichtlich klingen, doch hat es wichtige Implikationen: i) wird so der Aktienanteil entsprechend niedriger ausfallen und ii) das Portfolio ohne Startup-Eigenkapital wohl eher defensiv ausgerichtet sein. Insgesamt sollte auch im Bereich der Investments nämlich vermieden werden, dass zusätzliche Risiken aufgenommen werden.

Insgesamt zeigt sich also ein sehr interessantes Bild: Während die Grundmechanismen und Systeme für die finanzielle Freiheit auch von Startup-Gründern genutzt werden können, müssen doch einige Justierungen vorgenommen werden. Diesen Anpassungen sind vor allem dort angebracht, wo Risiken für die privaten Finanzen weiter gesenkt werden können. Damit wird der Tatsache entsprechen Rechnung getragen, dass das Startup per se ein großes Risiko für die persönlichen Finanzen darstellt.

Seid ihr selbst Startup-Gründer? Wenn ja, wie organisiert ihr Eure Finanzen? Wie geht ihr mit dem enormen Risiko aus dem Startup um? Habt ihr weitere Tipps und Hinweise? Freue mich sehr auf Eure Kommentare und ggf. weitere Anregungen! Danke.

Erfolgreiche Gastronomie in der Hauptstadt: 10 Tipps für Food-Gründer

Das Food-Segment ist spannend, aber insbesondere in einer Metropole wie Berlin auch schwierig – beinahe jede Nische scheint schon besetzt. Immer wieder zeigen erfolgreiche Existenzgründer allerdings, dass ein Start-up in der Gastronomie auch in der Spree-Metropole gelingen kann. Damit sich die Chancen auf einen Erfolg erhöhen, sollten folgende Tipps allerdings berücksichtigt werden.

1. Konzept mit Zielgruppe entwickeln

Beides gehört zusammen: ein tragfähiges Konzept genauso wie potentielle Konsumenten, die von diesem Konzept angesprochen werden. Als erfolgreicher Unternehmer gilt es, aus dem bereits vielfältigen Angebot heraus zu stechen. Insbesondere im Food-Bereich ist ein Alleinstellungsmerkmal unerlässlich. Wichtig: das Angebot sollte nicht zu groß ausfallen, auch eine Spezialisierung auf eine bestimmte Zielgruppe ist sinnvoll – ansonsten wird es schwierig, die Qualität zu halten.

2. Standortanalyse durchführen

Berlin ist groß. Diesen Aspekt können Existenzgründer für sich nutzen. Nicht überall ist die Konkurrenz stark, hier könnte sich eine Geschäftsgründung besonders lohnen.

3. Branchenspezifische Beratung nutzen

Viele Existenzgründer machen schwerwiegende Fehler – die lassen sich allerdings auch vermeiden. Eine Unternehmensberatung, die auf Food-Gründer spezialisiert ist, bewahrt genau davor.

4. Die richtigen Versicherungen abschließen

Häufig wird die Notwendigkeit der richtigen Absicherung unterschätzt. Tatsächlich sollten die Risiken aus der Geschäftstätigkeit in jedem Fall durch eine Versicherung aufgefangen werden – ansonsten steht die Existenz schnell auf dem Spiel.

5. Die richtigen Mitarbeiter auswählen

Insbesondere Existenzgründer brauchen Mitarbeiter, die dieselbe Motivation ausstrahlen, wie sie selbst. Nur wenn das eigene Personal den Idealismus ebenfalls verkörpert, werden auch die Kunden begeistert sein.

6. Auf das richtige Marketing setzen

Viele Existenzgründer scheitern trotz einer grandiosen Idee und toller Qualität – eben weil die Zielgruppe von der Geschäftseröffnung keine Kenntnis nimmt. Wer sich als Food-Gründer selbstständig macht, sollte die Aufwendungen für Marketing keinesfalls unterschätzen.

7. Ein solides Finanzierungskonzept erstellen

Der Erfolg einer Geschäftsgründung hängt häufig von den Finanzen ab. Können die Banken nicht überzeugt werden, findet der Traum von der Selbständigkeit ein schnelles Ende. Ein solider Businessplan darf also keinesfalls fehlen.

8. Gastronomieprodukte online bestellen

Online-Bestellungen lassen sich einfach und bequem abwickeln, dazu ist häufig eine üppige Ersparnis drin. Insbesondere Existenzgründer sollten diesen Vorteil für sich nutzen, indem Online-Händler wie Gasoni zur Beschaffung verwendet werden.

9. Rechtliche Vorschriften recherchieren

Insbesondere im Gastronomie-Bereich ist die Rechtssituation komplex. Wenn eine Vielzahl unterschiedlicher Verordnungen und Gesetze nicht befolgt werden, erscheint eine Eröffnung der Lokalität unmöglich – dieser Fehler darf keinesfalls passieren.

10. Sich kaufmännisches Know-how aneignen

Häufig sind Existenzgründer im Food-Bereich Experten im Kochen – haben aber nur wenig Kenntnisse von Betriebswirtschaft. Diese Tatsache könnte der Selbständigkeit auf Dauer in die Quere kommen, weil Preise falsch kalkuliert werden oder die Buchführung nicht den gesetzlichen Erfordernissen entspricht. Ist das Fachwissen dafür nicht vorhanden, muss der Existenzgründer sich dies aneignen oder fremde Hilfe konsultieren.

Tips for First-time Startup Investors

In the past, there were many barriers to startup investing. Nowadays, these have been reduced and angel investing is available for everyone. Have you ever considered investing in early stage startups? But you don’t know how to do it? There are many investors who want to become a business angel, but don’t know where to start. Here are some tips and tricks to get you going:

Mentally write your investments off

The chance that a startup will fail is higher than that it will succeed. For investors, this means that for any startup company they have, there is a higher chance of losing their investment than making money. Good returns on a startup portfolio come from getting a few big hits in your portfolio, which could take a while to realize and are relatively rare. Therefore, please only invest money that you can miss. You should be willing to mentally write off your investment when you start.

Learn to use the financial instruments that are designed for startup investing

People who are considering a startup investment are usually familiar with how normal shares and bonds work. However, in the world of startup investing there is a range of unique financial instruments, which you will need to learn how to use. In particular, convertibles are becoming the norm. Convertible equity or convertible loans have several advantages over regular shares or loans.

The details of due diligence

So, you have come in contact with a startup, met the team and they’ve done their 2-minute elevator speech. Suppose you are enthusiastic about the business idea and you want to invest in this startup. Now is the time to take it slow and look at some details:

  1. How is the cap table formalized, or are there loads of small or inactive shareholders?
  2. Does the company have debts with they may not be able to repay?
  3. Is there a co-founder/shareholder who is no longer active and needs to be bought-out?
  4. Is there a shareholders’ agreement containing a strong anti-dilution or liquidation preference?
  5. Are all the relevant IP and URLs owned by the company? If they have IP licenses: do these have a sufficient length and scope?

If these terms seem foreign to you, surround yourself with investment friends whom you can ask for help. Expanding your network is pivotal! Some startups have an Information Memorandum to understand all the details. If not, inform yourself.

Set up a good information flow

If you are used to investing in shares of listed companies, then you are used to be able to check the daily share price of a stock and all the latest news online. With startup investing, this is not possible. A more hands-on mindset is needed. As startups communicate a little differently, it is very important for you as an investor to stay updated. Before you decide to invest, you can ask the startup to send over an example update and make arrangements about updates that you are comfortable with. If you have concrete questions: ask them!

Be ready for a long term relationship

Only invest in startups if you think it is exciting and fun. If you want to make money fast, you would probably need to reconsider. Startup investing is a long-term thing. Only when the startup is profitable, they can reward their early investors though an exit. Aside from this, it is important to know your investments won’t just depend on picking the good companies. It is also about what you add to the company after investing. A startup is all about having a mindset which is set on discovering and exploiting opportunities. You, as an investor in a startup, can do the same.

Diversify your portfolio

The headline news is simple: spread your portfolio. Don’t throw all your money at one startup. By having a broader portfolio, your portfolio won’t be “all or nothing” like it is with just a single investment. Nevertheless, start small so that you can keep track of all of them. That way you can get more experienced, and see if you enjoy it, without exposing an enormous amount of capital. Once your confidence grows you can offer larger follow-up investments to your favorite companies.

Ask for advice and follow angel trainings

Startup investing is a skill that you can learn. Always be on the lookout to learn more, and try to educate yourself. For any topic it is likely that you can find an expert that knows more about that particular matter than you do. There are also places which offer angel investment trainings. These can be found online with an angel investment platform, but also at startup accelerators, for example. Learn from other people!

It is important that an investor knows the mechanisms and risks involved in startup investing, and that the rewards don’t always have to come in the form of a financial return. You can actually learn a lot from a startup, have a direct impact, and you can watch your investment grow. Whether startup investing is for you or not, the only way to find out is by doing it. Sign up for Leapfunder!

 

About the author

Rutger Kemper studied Business Administration at the RSM Erasmus University of Rotterdam with a Master specialization in Finance & Investments and in Accounting & Control. Additionally, he took a minor in entrepreneurship and took MBA courses in Mexico. He worked for Credit Suisse at the M&A department, for an investment fund in South Africa, and worked with a variety of investors with such as family offices, venture capitalists and pension funds during his time at Van Lanschot and Mercer. During his studies and his working career he founded several companies. One of which is Leapfunder, the leading Online Angel Investment Platform. Rutger is currently responsible for the market in the Netherlands.

Compliances: Das sollten Online-Händler beachten

Beim Aufbau eines eigenen Online-Handels gibt es mit Blick auf die Webseite und Einrichtung der Bezahlverfahren bestimmte gesetzliche Vorgaben und Verhaltensregeln, die zu beachten sind. Erfahren Sie hier, wie Sie Ihren E-Commerce-Auftritt Compliance-seitig absichern.

Jedes erfolgreiche Unternehmen fußt heute auf Governance und Compliance. Gemeint ist die Unternehmensführung mit klar definierten Richtlinien, ein wirksames Risikomanagement inklusive Risikoanalyse und ein Werk von internen oder externen, auch rechtlich verbindlichen Regeln oder Normen für die Bereitstellung von Informationen – eben Compliances genannt.

Compliance-Sicherheit schaffen

Wenn Sie ein E-Commerce-Geschäft starten wollen, müssen Sie vor allem auf Compliance achten. Das gilt besonders für die Bezahlabwicklung und die Einrichtung der von Ihnen geplanten Payment-Verfahren, seien es Kreditkarte, SEPA-Lastschrift oder das vom Münchner Zahlungsdienstleister PAYMILL angebotene Sofort mit Direktanweisung. Dazu benötigen Sie zunächst ein Händlerkonto bei einem Payment Service Provider wie PAYMILL oder einer Akzeptanzbank. Um so einen Händler-Account zu erhalten, müssen Sie belegen, dass Ihr Online-Auftritt den Compliance-Anforderungen entspricht. Die Erfüllung dieser Kriterien gewährleistet, dass Ihr Online-Handel rechtlich abgesichert ist und außerdem die Interessen und Rechte der Verbraucher gewahrt werden. Nur so können Sie Ihre Kunden langfristig an sich binden.

Anforderungen der Zahlungsdienste

Wenn Sie als Online-Händler für Ihre Kunden einen Zahlungsdienst in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie zunächst einen Vertrag mit einer Akzeptanzbank abschließen, dies übernimmt zum Beispiel Ihr Payment Service Provider. Dazu und darüber hinaus müssen Sie eine Reihe von Anforderungen erfüllen und Informationen bereithalten, um von der Bank akzeptiert zu werden. Diese Informationen können bei der Registrierung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt erforderlich sein.

Dazu gehören alle Geschäftsdaten einschließlich Handelsregisternummer, Adresse, Telefonnummer und Land des Antragstellers ebenso wie persönliche Daten zu den Mitgliedern des jeweiligen Unternehmens, wie Zeichnungsberechtigte und maßgebliche Anteilseigner. Hinzu kommen natürlich alle relevanten Kontodaten einschließlich Kontonummer, Bankname, SWIFT- oder BIC-Code.

„Der Prozess der Identifizierung und Überprüfung ist für regulierte Finanzinstitute obligatorisch. In einigen Fällen und in Abhängigkeit von den Umständen kann die Nichtbeachtung der angeforderten Informationen und/oder Dokumente die Ablehnung Ihres Händler-Antrags oder die Schließung Ihres bereits offenen Kontos verursachen“, betont Marie-Hélène Georges Managing Director bei PAYMILL, dem Tochter-Unternehmen der CYBERservices Group.

EU-weit gültige Verbraucherrechte

Die Rechte der Kunden gelten EU-weit und können unter europa.eu in allen Sprachen des europäischen Staatenverbundes nachgelesen werden. Dabei werden folgende fünf Punkte unterschieden:

  • Vertragsinformationen: Dazu gehören die wesentlichen Eigenschaften des Produkts, der Gesamtpreis inklusive Steuern und Gebühren, (gegebenenfalls) die Liefer- und andere Zusatzkosten, die Modalitäten bezüglich Zahlung, Lieferung und Leistung, der Händlername beziehungsweise die Händleridentität samt Anschrift und Telefonnummer sowie (gegebenenfalls) die Vertragslaufzeit und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs). Für den Online-, Telefon-, Versandkatalog- oder Haustürverkauf gelten unter anderem ein Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen und der Grundsatz, dass der Kunde keine Liefer- und Zusatzkosten bezahlen muss, über die er nicht vorher informiert wurde. Wenn zutreffend, muss der Händler neben seiner rechtlichen Identität auch den Berufsverband angeben, dem er angehört. Die Handelsregisternummer des Händlers darf natürlich auch nicht fehlen. Der Kunde muss ferner auch darüber informiert werden, wie seine persönlichen Daten gesammelt und verarbeitet werden und welche Rechte der Kunde bezüglich der Löschung der Daten hat.
  • Preisbildung und Zahlungen: Der Kunde muss, wie gesagt, über den Gesamtpreis inklusive Steuern, Zusatzkosten und Gebühren informiert werden. Preisaufschläge bei der Verwendung von Kreditkarten etwa dürfen nicht höher sein als die tatsächlichen Kosten, die für den Händler anfallen. In manchen Ländern sind solche Zusatz-Entgelte sogar gänzlich verboten. Der Händler darf dem Kunden auch keine Kosten für Dienste „aufdrücken“: Ein bereits angekreuztes Kästchen, das nicht deaktiviert werden kann, gilt nicht als Zustimmung, weshalb der Kunde in dem Fall Anspruch auf Rückerstattung hat. Eine Preisdiskriminierung aufgrund von Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz des Kunden ist ebenfalls nicht zulässig.
  • Mehrwertsteuer: Die Umsatz- oder Mehrwertsteuer (MwSt.) fällt innerhalb der EU nur einmal und nur in dem Land an, in dem der Kauf getätigt wurde. Für den Online-Kauf in einem anderen EU-Land können Sonderregeln gelten. Übersteigt der Online-Handel in ein anderes EU-Land eine gewisse Umsatzschwelle, gilt die Mehrwertsteuer des Bestimmungslandes. Die jeweiligen VAT Thresholds liegen je nach EU-Land meist bei 35.000 Euro (z.B. Frankreich, Italien, Griechenland, u.a.), in Deutschland dagegen sind es 100.000 Euro. Ausnahmen gelten für Autos sowie für Telekommunikations-, Rundfunk- und elektronische Dienste, denn dabei fällt die MwSt. aus dem jeweiligen Wohnsitzland an.
  • Versand und Lieferung: Zu den Lieferkosten siehe Punkt 1 und 2. Bei beschädigter Ware haftet der Händler für alle Schäden. Bei Lieferverzug nach mehr als 30 Tagen oder über die vereinbarte Lieferfrist hinaus muss der Kunde den Händler erinnern und eine zusätzliche, angemessene Lieferfrist setzen, bevor er sein Anrecht auf Kündigung und Erstattung des Kaufpreises geltend machen kann.
  • Gewährleistung und Rücksendungen: Sollte die Ware mangelhaft sein oder nicht der Werbung entsprechen, muss der Händler laut EU-Recht die Ware nachbessern, ersetzen, den Kaufpreis mindern oder erstatten. Beim Online-, Telefon- oder Haustürverkauf hat der Kunde das Recht, den Kauf oder die Bestellung der Ware binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Ausgenommen sind unter anderem Flugtickets, Fahrkarten, Hotelreservierungen, Buchungen von Mietautos, regelmäßig zugestellte Waren (z.B. Getränkelieferungen), maßgefertigte Waren, versiegelte Ton- und Bildträger sowie Software-Programme und digitale Online-Inhalte nach Download-Start. Für den Rücktritt vom Kaufvertrag gilt, dass Händler dem Kunden ein Muster-Widerrufsformular (siehe Richtlinien) zur Verfügung stellen und über etwaige Rücksendekosten informieren müssen. Der Kunde muss im Gegenzug die ungebrauchte Ware innerhalb von 14 Tagen zurücksenden und hat dann das Recht auf eine Erstattungsfrist von ebenfalls 14 Tagen.

Fazit und Rat zu anwaltlicher Unterstützung

Die hier beschriebenen Compliance-Anforderungen bezüglich der Verbraucherrechte und Geschäftsbedingungen sind eine wertvolle Basis für den Aufbau Ihres Online-Handels. Damit schützen Sie nicht nur Ihr junges E-Commerce-Geschäft, sondern schaffen auch die Grundlage dafür, Ihre Kunden bestmöglich abzusichern.

Um die Kunden langfristig an Ihr Geschäft zu binden, sollten Sie darum stets transparent und offen kommunizieren, was Lieferbedingungen und Zahlungsmodalitäten angeht und welche Versand- oder sonstigen Zusatzkosten auf sie zukommen. Damit Sie ganz auf der sicheren Seite sind, hält es PAYMILL Managing Director Marie-Hélène Georges für ratsam, „sich die Unterstützung eines Anwalts zu suchen, um Ihre Geschäftsbedingungen und Datenschutzerklärungen zu entwerfen“.

Tipps und Trends für ein erfolgreiches Online-Weihnachtsgeschäft

Tipps und Trends für ein erfolgreiches Online-Weihnachtsgeschäft

Alle Jahre wieder boomt das Weihnachtsgeschäft und besonders im Non-Food-Bereich gewinnt der Bereich e-Commerce dabei zunehmend an Bedeutung. Der Münchner Zahlungsdienstleister PAYMILL hat einige wesentliche Fakten gesammelt, wie sich die Umsätze dahingehend entwickeln werden, worauf sich Online-Shops in den letzten beiden Kalendermonaten einstellen müssen und gibt zudem Tipps für einen erfolgreichen Online-Handel zum Jahresende.

Der Herbst entfaltet gerade erst seine Farbpracht und schon sind Lebkuchen und Weihnachtsdeko vollends in den Supermärkten angekommen, in den Köpfen kreisen bereits auch die ersten weihnachtlichen Geschenkideen. Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat gerade erst die Prognosen für 2017 nach oben korrigiert. Demnach rechnet er für den deutschen Einzelhandel mit einem Jahresumsatzplus von drei Prozent – auf 501,2 Milliarden Euro. Etwas mehr als ein Fünftel davon entfallen in der Regel auf die letzten beiden Kalendermonate. Dabei hat der Online-Handel nach Prognosen von November 2016 mit 12,3 Milliarden Euro und einer Steigerung von zwölf Prozent noch einmal kräftig zugelegt. Die Zahlen verstehen sich jeweils ohne Umsatzsteuer, Kfz-, Tankstellen-, Brennstoff- und Apothekenumsätze.

Süßer die Kassen nie klingen

Internethändler erzielten im November und Dezember des vergangenen Jahres schätzungsweise rund 27 Prozent ihres Jahresumsatzes. Das zeigt, dass das Weihnachtsgeschäft im Online-Handel längst angekommen ist, wie das EHI Retail Institute im Rahmen einer Studie für den Performance-Marketing-Anbieter Criterio feststellte. Für die Studie wurden 2016 in einer Online-Befragung 2.000 Verbraucher zu ihrem weihnachtlichen Kaufverhalten befragt. Demnach stimmten 83 Prozent der Befragten zu, dass sie sich nicht nur gerne online informieren, sondern auch online kaufen.

Laut HDE kaufen Männer zwar tendenziell eher auf den letzten Drücker und Frauen lieber schon früher, aber wie Criterio in der aktuellen Studie „2017 – eine glänzende Weihnachtssaison“ feststellt, wird insgesamt immer früher gestöbert. So fangen viele Kunden schon im Herbst an, sich nach höherpreisigen Weihnachtsgeschenken wie Spielekonsolen oder Fernsehern umzusehen. Im Vorjahr hat Criterio einige der umsatzstärksten Conversions bereits Anfang November registriert. Gemeint ist die Umwandlung von einem Interessenten zu einem aktiven Kunden oder einer Buyer Persona mit einem eigenen Gesicht und Profil.

Die Nutzer lassen aber viele Artikel oft längere Zeit im digitalen Einkaufswagen, bevor sie tatsächlich auf „kaufen“ klicken, was sich vor allem bei Mode zeigt. Der jeweilige Online-Anbieter sollte aus diesem Grund seine potenziellen Kunden regelmäßig an die betreffenden Produkte erinnern.

Weitere Ergebnisse der Criterio Shopping Story 2017

Die User kaufen nicht im erstbesten Online-Shop, sondern besuchen mehrere Shops und Websites, um Produkte, Preise und Verfügbarkeiten zu vergleichen.

Kürzere Lieferzeiten von Amazon, Otto und Co. führen auch zu immer mehr Last-Minute-Käufen. So hat Criterio vergangenes Jahr zwei Tage vor Heilig Abend einen explosionsartigen Anstieg der Conversions beobachtet.

Black Friday und Cyber Monday, die großen amerikanischen Rabatt- und Einkaufstage nach Thanksgiving – traditionell am vierten Donnerstag im November – sind auch in Deutschland angekommen. 44 Prozent der deutschen Verbraucher gaben in der oben genannten EHI-Umfrage für Criterio an, dass sie die Angebote zu Black Friday wahrnehmen oder nutzen wollen. Für den Cyber Monday, der in den USA seit einigen Jahren den Online-Handel beflügelt, waren es immerhin noch 38 Prozent.

Geschenkgutscheine verlängern die Freude und tragen dazu bei, das Weihnachtsgeschäft auf die Zwischenjahreszeit (27. bis 31. Dezember) oder auf Januar auszuweiten.

Die einfache, kostenlose Rückgabe ist für die überwiegende Zahl der Kunden heute bei der Wahl des Online-Shops ebenso wichtig wie der Preis. Amazon habe da die Messlatte sehr hoch angelegt; andere Online-Händler müssten entsprechend nachziehen.

Mobile Geräte werden heute nicht nur für den virtuellen Schaufensterbummel genutzt. Wie ein anderer Criterio-Bericht zeigt, wurden im vierten Quartal 2016 schon 38 Prozent aller Online-Käufe mobil getätigt. Das sind zehn Prozent mehr als im Vorjahr.

Der User wird folglich zum Omnishopper. Die Anbieter müssen mit entsprechenden kanalübergreifenden Lösungen darauf reagieren.

Wann beginnt eigentlich das Weihnachtsgeschäft?

Wie eine Traffic-Analyse von Criterio-Mitbewerber IntelliAd im Zeitraum von September 2011 bis März 2012 bestätigte, setzt sich das Weihnachtsgeschäft vielfach noch bis Februar fort. Die Klickrate und der Return on Invest (ROI) hatten demnach zwar in der 50. Kalenderwoche ihren Höhepunkt, die Klickpreise (CPC) fielen dann aber im Vergleich zur Referenzwoche (KW 34, Anfang September) wieder ab und erholten sich erst in der sechsten Woche nach Neujahr.

Traffic-Analyse Weihnachten von intelliAd

Traffic-Analyse vom Weihnachtsgeschäft (Quelle: intelliAd)

Dr. Mattias Huschle ist als Data & Analytics Manager der Herr der Zahlen bei dem Münchner Online-Zahlungsdienstleister PAYMILL und hat genau recherchiert, wann die größten Ausschläge im Weihnachtsgeschäft 2017 zu erwarten sind. Wie er sagt, startet das eigentliche Weihnachtsgeschäft ab Mitte Oktober eher verhalten und nimmt erst Ende des Monats an Fahrt auf. Ab Mitte November gehe es dann steil nach oben.

„Der erste große Peak ist aber erst Ende November, wenn viele Arbeitnehmer neben dem normalen Gehalt auch Weihnachtsgeld in den Taschen haben“, so Dr. Huschle. „Das ist aber noch nicht das Ende der Fahnenstange, denn bis Mitte Dezember, etwa zehn Tage vor Heilig Abend, gehen die Umsätze weiter steil bergauf, bevor sie wieder deutlich abfallen.“

Einkaufsgewohnheiten: werktags online, samstags offline

Das Online-Geschäft in der Zeit zwischen den Feiertagen beschreibt der PAYMILL-Manager als vergleichsweise mau. Den ihm vorliegenden Zahlen zufolge ziehen die Umsätze erst nach Neujahr wieder an. Gleiches konstatiert Dr. Huschle auch für die Wochenendtage unterm Jahr. Er zeigt sich dabei selbst überrascht, dass die Online-Umsätze am Samstag jeweils besonders schwach ausfallen. Die beste Zeit für Online-Shops sind jeweils die ersten vier Tage der Woche. Seine Kollegin Lena Seydaack, die bei PAYMILL den Bereich Marketing verantwortet, erklärt das damit, dass die meisten Bundesbürger an den freien Tagen lieber traditionell shoppen und am Sonntag ausspannen, Bücher schmökern, Sport treiben oder anderen Hobbys nachgehen. Die Freitage sind bei den besonders online-affinen jungen Leuten abends auch oft schon anderweitig verplant, zum Pflegen von Freundschaften oder etwa für Disco- und Barbesuche. Da bleibt wenig Zeit für den Online-Einkaufsbummel.

Erfolgsrezepte: kurze Lieferzeiten und flexible Zahlungsangebote

Zurück zum Weihnachtsgeschäft und dem Online-Handel: Refunds (Rückerstattungen) und Chargebacks (Rückbuchungen wegen Kartenunterdeckung oder die Rückabwicklung seitens des Kunden) sind für Dr. Huschle in der Weihnachtszeit überraschenderweise gleichbleibend oder sogar eher niedriger. Als möglichen Grund sieht er, dass man sich grundsätzlich schwertut, Geschenke zurückzugeben. Die Rate der abgebrochenen Zahlvorgänge dagegen geht kurz vor Weihnachten mitunter spürbar nach oben. Das heißt, die Kunden legen etwas in den Warenkorb, gehen zum Checkout und überlegen es sich dann doch anders, was sicherlich auch an verkürzten Lieferzeiten liegt, wie sie Amazon und andere große Online-Händler anbieten.

Kleinere Anbieter müssen daher nolens volens folgen. „Kurze Lieferzeiten vor Weihnachten sind das A und O im Online-Handel. Wie die Criterio Shopping Story 2017 zeigt, werden der Expressversand und die Möglichkeit der kostenlosen Rückgabe immer wichtiger. Sonderkonditionen mit entsprechenden Werbemaßnahmen beleben das Weihnachtsgeschäft zusätzlich. Remarketing-Kampagnen können mit den entsprechenden Tools ebenfalls dazu beitragen und helfen, die Bounce-Raten zu senken. Hinzu kommen natürlich auch flexible Online-Zahlungsmöglichkeiten, wie wir sie unter anderem mit der Sofortüberweisung bieten. Je einfacher und vielfältiger die Zahlungsangebote, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass der Kunde auf ‚Kaufen‘ klickt“, so der PAYMILL-Datenexperte Dr. Huschle.

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